Ingrid Frank
Rechtsanwältin
Erbrecht & Familienrecht

Gestaltung der Erbfolge

Häufig ist die gesetzliche Erbfolge nicht im Sinne des Erblassers - zum Beispiel, wenn die gesetzlichen Erben nicht die Wunscherben sind oder die gesetzliche Erbfolge einfach nur steuerlich ungünstig ist oder wenn sie komplizierte und damit streitanfällige Erbengemeinschaften schafft. Dem können Sie vorbeugen, indem Sie ein Testament errichten oder einen Erbvertrag schließen.

Dies sollte aber nicht ohne fachkundigen rechtlichen Rat geschehen. Denn ungenaue Testamente und unterlassene Maßnahmen können dazu führen, dass die Abwicklung des Nachlasses nicht in Ihrem Sinne geschieht oder Ihre Erben Vermögensnachteile haben, die durch geeignete Maßnahmen hätten vermieden werden können. Auch können Schwierigkeiten in der Rechtsnachfolge auftreten und zum Zerfall von Vermögen führen.

Doch auch wenn Sie selbst Erbe werden, gibt es vieles, was bedacht und geregelt werden muss. Nicht immer ist es sinnvoll, eine Erbschaft anzunehmen. In manchen Fällen ist die Ausschlagung vorteilhafter. Und wenn eine Erbengemeinschaft entstanden ist, kann deren Auseinandersetzung sehr schwierig sein.

Lassen Sie sich deshalb rechtzeitig kompetent rechtlich beraten und unterstützen.

Um die bei der Gestaltung der Erbfolge oder beim Anfall einer Erbschaft auftretenden Konflikte ohne Beteiligung der Gerichte fair und rechtsverbindlich zu lösen sollte immer auch eine Klärung im Wege der Mediation in Erwägung gezogen werden.