Ingrid Frank
Rechtsanwältin
Erbrecht & Familienrecht

Erbenhaftung

Der Erbe oder die Erbengemeinschaft haften für die gesamten Verbindlichkeiten des Erblassers, beispielsweise gegenüber Banken, Versicherungen, Vermietern und dem Finanzamt. Außerdem haften sie für alle Verbindlichkeiten, die mit dem Erbfall entstehen, also z. B. für Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilsansprüche, Kosten der Beerdigung und die Erbschaftssteuer. Diese Erbenhaftung ist nicht auf den Wert des ererbten Vermögens beschränkt. Der Erbe haftet für die Nachlassverbindlichkeiten vielmehr in vollem Umfang auch persönlich mit seinem gesamten Vermögen. Er hat allerdings die Möglichkeit, die Erbenhaftung durch verschiedene Maßnahmen zu beschränken.

Besteht daher die Gefahr, dass der Nachlass zur Deckung der Verbindlichkeiten nicht ausreicht sollten Sie sich rechzeitig anwaltlich beraten lassen.