Ingrid Frank
Rechtsanwältin
Erbrecht & Familienrecht

Unternehmensnachfolge

Nachfolgeplanung fällt verständlicherweise den meisten Inhabern von Familienunternehmen schwer: Wer in voller Schaffenskraft sein Unternehmen führt, denkt nur ungern über den eigenen Rückzug aus der Firmenleitung nach. Schon gar nicht, wenn er nach menschlichem Ermessen noch mit einigen Jahrzehnten Lebenserwartung rechnen darf.

Doch ein Unternehmer ohne Testament oder Erbvertrag handelt grob fahrlässig. Die Familie, die von dem Unternehmen finanziell abhängig ist, kann bis zur Klärung der Erbschaftsangelegenheit in einen bedrohlichen Engpass geraten. Das Unternehmen gerät ins Schlingern, wenn die Nachfolge in der Firmenleitung ungeklärt ist. Zudem melden gesetzliche Erben, die nichts mit dem Unternehmen zu tun haben, ihre Ansprüche an. Sie versuchen entweder, über ihre Erbenstellung in der Firma mitzubestimmen oder verlangen erdrückende Abfindungszahlungen. Existenzbedrohend werden diese Ansprüche dadurch, dass die Erben jederzeit damit drohen können, ansonsten den gesamten Nachlass zur Zwangsversteigerung zu bringen.

Mit einer letztwilligen Verfügung kann ein Teil dieser Probleme verhindert werden. In vielen Fällen reicht dies aber längst nicht aus. Ohne eine ausgereifte Nachfolgeplanung bleibt die letztwillige Verfügung oft nur Stückwerk und sichert allenfalls die Belange der Familie, nicht aber die des Unternehmens. Hier wird ohne eine klare Zielbestimmung und fachkundige Mitwirkung von Steuerberater und Rechtsanwältin eine praktikable Lösung kaum zu finden sein, denn die Fragen zum Thema Unternehmensnachfolge sind äußerst vielfältig und komplex.