Ingrid Frank
Rechtsanwältin
Erbrecht & Familienrecht

Umgangsrecht

Fachanwältin für Familienrecht in München

Trotz Trennung und Scheidung bleibt die gemeinsame Elternschaft bestehen. Der Elternteil, bei dem sich das Kind nicht aufhält, hat deshalb ein Umgangsrecht mit dem Kind, wie auch das Kind ein Recht auf Umgang mit diesem Elternteil hat.

Für die gesunde Entwicklung des Kindes ist der Bezug zu beiden Elternteilen von grundlegender Bedeutung. Der Gesetzgeber verlangt deshalb auch, dass das Kind zum Umgang mit dem anderen Elternteil angehalten wird. Auch wenn dies besonders in der Anfangsphase der Trennung oft schwierig ist, ist es auf lange Sicht für das Kind und damit auch für die Eltern der bessere Weg.

Kann über Fragen des Umgangs keine Einigung erzielt werden, so sollte statt einer langwierigen und vor allem die Kinder stark belastenden gerichtlichen Auseinandersetzung mit oftmals unsicherem Ausgang immer auch eine Klärung im Wege der Mediation in Erwägung gezogen werden.